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Verfügen Sie über genaue Informationen bezüglich eines Verbrechens oder einer schweren oder sehr schweren Straftat in einem unserer Hotels oder Unternehmen unserer Unternehmensgruppe?


Die H10 HOTELS GRUPPE stellt Ihnen verschiedene Kanäle zur Verfügung, über die Sie den Sachverhalt melden können. Dabei garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit und absoluten Schutz vor jeglicher Art von Vergeltung.

Wer kann eine Beschwerde einreichen?

Jede Person, die irgendeine Art von Beziehung zur H10 HOTELS GRUPPE unterhält oder unterhalten hat.


„Informanten“ können demzufolge sein: Angestellte eines unserer Unternehmen, Selbstständige, Fachkräfte, Geschäftspartner, Führungskräfte, Mitarbeiter unserer Auftragnehmer oder Lieferanten, ehemalige Mitarbeiter, ehemalige Geschäftspartner, ehemalige Verwaltungsangestellte oder Bevollmächtigte; Praktikanten; Bewerber im Rahmen von Ausbildungs- oder Auswahlverfahren.

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Per Post, indem Sie einen Brief an den „Verantwortlichen für das interne Informationssystem von H10 HOTELS“ an die Adresse Calle Numancia, 185, 1º, 08034 Barcelona senden.


Per E-Mail, indem Sie uns eine E-Mail an die Adresse canal.denuncias.internas@h10hotels.com senden.


Über unsere Voicemail, indem Sie uns unter der Telefonnummer (+34) 93 405 34 12 kontaktieren.

Muss ich meine Daten angeben?

Es ist zwar ratsam, Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihren Personalausweis und eine Kontakttelefonnummer oder ein E-Mail-Konto anzugeben, um den Sachverhalt zu überprüfen und zusätzliche Informationen anzufordern oder Sie über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden zu halten, Sie haben aber das Recht, Ihre Beschwerde auch anonym einzureichen. Wir werden es ebenfalls untersuchen.

Was kann gemeldet werden?

Unser Beschwerdekanal ist KEIN Ort, um Ärgernisse zu äußern oder Ansprüche geltend zu machen. Solche Mitteilungen werden archiviert.


Es handelt sich um einen GESCHÜTZTEN KANAL, der dazu bestimmt ist, besonders schwerwiegende Sachverhalte zu melden, weil sie die Begehung einer Straftat oder einer schweren oder sehr schweren Ordnungswidrigkeit beinhalten können und von deren Wahrheitsgehalt der Informant vollkommen überzeugt sein muss.


Außerdem müssen die Ereignisse in unserem Arbeits- oder Geschäftsbereich stattgefunden haben. Im Falle von Ereignissen, die sich unserer Kontrolle entziehen, sollten diese den zuständigen Polizei-, Verwaltungs- oder Justizbehörden gemeldet werden.,


Wenn der Beschwerdeführer in dem Wissen handelt, dass seine Informationen unplausibel oder offensichtlich falsch sind, oder wenn der Grund für seine Beschwerde darin besteht, die gemeldete Person oder Einrichtung zu diffamieren, hat er kein Recht auf Schutz und die H10 HOTELS GRUPPE kann ihn anzeigen und verlangen, dass er zur Verantwortung gezogen wird.

Wie werden Beschwerden bearbeitet?

Die H10 HOTELS GRUPPE hat einen „Verantwortlichen für das interne Informationssystem“ benannt. Diese Person ist die einzige Person, die Zugang zu der Beschwerde hat und für deren Untersuchung zuständig ist.


Die Untersuchungen werden streng vertraulich und unter voller Gewährleistung der Geheimhaltung behandelt. Der Beschwerdeführer und die übrigen von der Beschwerde betroffenen Personen haben keinen Zugang zur Identität des Beschwerdeführers.


Wenn der Beschwerdeführer eine Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat, unter der er Mitteilungen erhalten kann, wird er über die Zulassung oder Ablehnung seiner Beschwerde sowie über die am Ende der Untersuchung getroffene Entscheidung informiert.


Für den Fall, dass die Ermittlungen die Begehung einer Straftat belegen, muss der Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft oder die Justizbehörde weitergeleitet werden. Im Falle einer schwerwiegenden oder sehr schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit werden die zuständigen Behörden informiert.


Der Beschwerdeführer kann unabhängig davon, ob er unsere internen Kanäle für Mitteilungen nutzen kann, immer auch die externen Kanäle - parallel oder alternativ - nutzen, die von der Justizverwaltung oder den zuständigen Verwaltungsbehörden bereitgestellt werden.

Welchen Schutz hat der Beschwerdeführer?

Alle Personen, die unsere internen Kanäle nach Treu und Glauben nutzen, haben Anspruch auf Schutz, sofern die gemeldeten Sachverhalte nicht unplausibel oder offenkundig falsch sind.


Der Schutz der Beschwerdeführer umfasst auf alle Fälle ihr Recht, dass ihre Identität weder den Beschuldigten noch anderen von ihrer Beschwerde betroffenen Personen bekannt gegeben wird.


Die H10 HOTELS GRUPPE garantiert, dass kein Informant Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Mitteilungen oder Beschwerden erleidet, die über unsere internen Kanäle vorgebracht wurden oder die gegebenenfalls an die Unabhängige Behörde für den Schutz von Informanten (Autoridad Independiente de Protección del Informante A.A.I.) weitergeleitet oder gemäß dem Gesetz 2/2023 öffentlich gemacht wurden. Dieses Recht auf Schutz gilt weitreichend für ihre Angehörigen und Verwandten sowie für jene Körperschaften, mit denen der Beschwerdeführer in irgendeiner Beziehung steht.


Die Verarbeitung von Daten, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz 2/2023 erfolgt, ist durch die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung abgedeckt, wo sie ihre Legitimationsgrundlage findet. Darüber hinaus legt die Verordnung eine Vermutung der Rechtmäßigkeit für die Verarbeitung besonderer Datenkategorien auf der Grundlage des öffentlichen Interesses fest.


In Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung werden alle betroffenen Personen auch darüber informiert, dass ihre Identität vertraulich behandelt und weder den Personen, auf die sich die offengelegten Fakten beziehen, noch Dritten mitgeteilt wird. Dies gilt nicht für den Fall einer gesetzlichen Verpflichtung.


Der Beschwerdeführer und sämtliche Betroffenen können ihr Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Vorschriften ausüben. In Anbetracht der im vorigen Absatz erwähnten Verpflichtung zur Vertraulichkeit können einige dieser Rechte mit gewissen Einschränkungen ausgeübt werden, z. B. in Bezug auf das Auskunftsrecht oder das Recht auf Widerspruch.


Ebenso haben nur die dafür vorgesehenen Personen des Unternehmens Zugriff auf die im internen Informationssystem enthaltenen Daten. Ebenso wird die Weitergabe dieser Daten an Dritte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt.


Die Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Entscheidung über die Einleitung einer Untersuchung erforderlich ist. In jedem Fall werden die personenbezogenen Daten nach Ablauf von drei Monaten nach Erhalt der Mitteilung, ohne dass eine Untersuchung eingeleitet wurde, gelöscht, es sei denn, der Zweck der Aufbewahrung besteht darin, Nachweise für das Funktionieren des internen Informationssystems zu hinterlassen; in diesem Fall werden die Daten anonymisiert.

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